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Schulvorstand

Der Schulvorstand ist das strategische Planungs- und Kontrollorgan der Schule. Die Zusammensetzung ist durch das Niedersächsische Schulgesetz geregelt:

  • sechs Vertreter aus der erweiterten Schulleitung
  • sechs Vertreter der Lehrkräfte aus den verschiedenen Abteilungen
  • sechs Schülervertreterinnen bzw. Schülervertreter
  • zwei Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter
  • vier außerschulische Vertreterinnen und Vertreter aus Kammern und Verbänden (Handwerkskammer/Kreishandwerkerschaft, IHK, Steuerberaterkammer und Anwaltskammer)
  • sowie ein Vertreter des Schulträgers (Landkreis Schaumburg, Schulamt)

Der Schulvorstand wird in regelmäßigen Abständen (6 – 8 Wochen) vom Vorsitzenden (Schulleiter) einberufen und diskutiert bzw. entscheidet häufig über:

  • Vergabe und Kontrolle der gesamten Finanzmittel der Schule
  • Einrichtung oder Schließung von Bildungsgängen, statistischen Veränderungen
  • Förder-, Präventions- und Fortbildungskonzepte, Grundfragen der Leistungsbeurteilung
  • Anträge von Schülerprojekten