Ab August 2025 wird die „Berufsfachschule Metalltechnik“ durch die „Berufsfachschule dual – Technik – Schwerpunkt Metalltechnik“ ersetzt.
Es gelten im Folgenden die Regelungen der Berufsfachschule dual.
Durch die Berufsfachschule Metalltechnik soll eine qualifizierte Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) für angehende Metallbauer/-in und Anlagenmechaniker/-in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik angelegt werden. Sie soll eine breite Grundlage für die spätere Ausbildung in einem metalltechnischen Betrieb gewährleisten. Durch die enge Zusammenarbeit der Schule mit den Betrieben der Region, wird ein Praxisbezug angestrebt, welcher auf die Anforderungen an einen zukünftigen Facharbeiter eines modernen Metallbaubetriebes bzw. eines Betriebes der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vorbereitet. Die Schüler/innen absolvieren ein 160-stündiges Betriebspraktikum in metalltechnischen Betrieben unserer Region. Die Schüler/innen als auch die Betriebe haben dabei Gelegenheit, ihren möglichen zukünftigen Ausbildungsbetrieb bzw. Auszubildende/n besser kennenzulernen.
In Lernfeldern vermittelte Handlungskompetenz in den Bereichen
Die Bewerber/innen reichen ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bei den Berufsbildenden Schulen Stadthagen ein. Die Berufsbildenden Schulen Stadthagen führen auf der Grundlage der Bewerbungen ein Auswahlverfahren durch. Als Mindestqualifikation wird hier ein guter Hauptschulabschluss vorausgesetzt.
Am Ende der einjährigen Berufsfachschule Metalltechnik ist eine theoretische und praktische Abschlussprüfung zu absolvieren. Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Metalltechnik (Durchschnittsnote 3,0) berechtigt zum Eintritt in die Klasse II einer zweijährigen Berufsfachschule einschlägiger Fachrichtung.
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule kann auf die Dauer der Berufsausbildung in den jeweiligen metalltechnischen Berufenangerechnet werden. Schüler/innen mit der Eingansvoraussetzung Sekundarabschluss I erwerben, bei Einhaltung des vorgeschriebenen Notenschnitts (§28 BBS-VO) den Erweiterten Sekundarabschluss I.
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