Ab August 2025 wird die „Berufsfachschule Fahrzeugtechnik“ durch die „Berufsfachschule dual – Technik – Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik“ ersetzt.
Es gelten im Folgenden die Regelungen der Berufsfachschule dual.
Durch die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik soll eine qualifizierte Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) für angehende Kfz-Mechatroniker angelegt werden
Die Berufsfachschule soll die Grundlage für die weitere Ausbildung bis zur Gesellenprüfung und für die Weiterbildung im Beruf (z. B. Servicetechniker oder Meister bzw. Techniker) sein. Außerdem wird eine Höherqualifizierung der Auszubildenden des KfzHandwerks als Reaktion auf die technischen Neuerungen und zur Sicherung des Qualitätsstandards (ISO 9000) angestrebt. Ein Vorvertrag mit den zukünftigen Ausbildungsbetrieben und die daraus resultierenden Praktika sollen schon frühzeitig eine enge Verbindung zwischen den Vertragspartnern schaffen.
Enge Verknüpfung von Theorie und Praxis
Projektbezogenes, selbstständiges Lernen mit Computerprogrammen, Leittexten, Reparaturleitfäden und Fachliteratur
In Lernfeldern vermittelte Handlungskompetenz und fahrzeugspezifische Fachkompetenz in den Bereichen:
Geplante wöchentliche Unterrichtszeit 36 Stunden.
Hauptschulabschluss
Die zukünftigen Absolventen schließen in Eigeninitiative vor Eintritt in die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik mit einem Kfz-Betrieb einen Vorvertrag zwecks späterer Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis ab. Die Kfz-Innung Schaumburg setzt hierbei als Mindestqualifikation einen guten Hauptschulabschluss voraus.
Am Ende der einjährigen Berufsfachschule Fahrzeugtechnik ist eine theoretische und praktische Abschlussprüfung zu absolvieren. Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule Fahrzeugtechnik in Verbindung mit dem Hauptschulabschluss berechtigt zum Eintritt in die Klasse II einer zweijährigen Berufsfachschule einschlägiger Fachrichtung. Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule wird auf die Dauer der Berufsausbildung in den Berufen der Fahrzeugtechnik angerechnet. Schülerinnen und Schüler mit der Eingansvoraussetzung Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwerben bei Einhaltung des vorgeschriebenen Notenschnitts (§ 28 BbS-VO) den Erweiterten Sekundarabschluss I.