Die Klasse 1 bereitet Jugendliche ohne Schulabschluss bzw. Jugendliche im Anschluss an den Besuch einer Förderschule auf den Eintritt in eine Berufaausbildung oder in ein Ausbildungsverhältnis vor. In Klasse 2 kann man den Hauptschulabschluss erwerben oder verbessern.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird eine individuelle Eingangsberatung durchgeführt.
Klasse 1:
Aufnahme von Schüler*innen,
die noch schulpflichtig sind
und/oder
einen Bedarf an individueller Förderung haben.
Klasse 2:
Aufnahme von Schüler*innen, die Klasse 1 oder die Sprach- und Integrationsklasse erfolgreich besucht haben. Ebenso werden Schüler*innen aufgenommen, die eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemeinbildenden Schule ohne Abschluss verlassen haben. Eine Aufnahme mit vorhandenem Hauptschulabschluss erfolgt nach der Beratung nur, wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessert werden müssen, um eine berufliche Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Sprach- und Integrationsklassen
Für neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schüler*innen mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem SEK II-Bereich.
BES in Form von Teilzeitunterricht / EQ-Maßnahme (§ 17 Abs. 3 NSchG)
In die Klasse 2 mit Teilzeit-Unterricht kann aufgenommen werden, wer im Rahmen einer Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit die Empfehlung zum Besuch dieser Klasse erhalten hat. Eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 54 a SGB III) ist zwingend erforderlich.
Die BES an der BBS Stadthagen wird ab Schuljahr 2020/21 mit den folgenden Fachrichtungen und Schwerpunkten geführt …